Das Bundeskabinett hat am 13.12.23 die Nationale Pharmastrategie beschlossen. Getragen wird diese vom Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
In Deutschland geht die Anzahl der Studien seit Jahren zurück. Die Studie ‘Pharma-Innovationsstandort Deutschland’ von vfa (Verband forschender Arzneimittelhersteller) und Kearney hat gezeigt, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern dringend wieder aufholen muss, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Im internationalen Vergleich ist Deutschland bei der Zahl der durchgeführten Studien (Erhebungsjahr 2021) auf Platz 6 hinter USA, China, Frankreich, Spanien, Großbritannien und Kanada zurückgefallen, im Verhältnis zur Einwohnerzahl sogar noch weiter abgeschlagen.
Die Bundesregierung definiert in ihrem Strategiepapier konkrete Maßnahmen, um Deutschland für pharmazeutische und biotechnologische Unternehmen und ihre Investitionen in innovative Forschung, Entwicklung und Produktion wieder attraktiv zu machen.
Neben der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung, der Beschleunigung der Antragsverfahren, Veröffentlichung von Mustervertragsklauseln für klinische Prüfungen von Humanarzneimitteln ist eine gute Forschungsinfrastruktur mit hochqualifizierten Fachkräften unabdingbar.
Hierbei sollte nicht vergessen werden, dass gerade im nicht-ärztlichen Bereich ein großer Nachwuchsmangel herrscht, da der Bereich Studienkoordination/Studienassistenz außerhalb von Studienzentren in Kliniken oder größeren Praxen nahezu unbekannt ist.
Auch die Tatsache, dass es bisher keine einheitlich geregelte Aus- oder Weiterbildung im Bereich Studienkoordination gibt und auch keine Verpflichtung zu einer Weiterbildung im Rahmen der Studienkoordination/Studienassistenz, wird der extrem wichtige Bereich der Studiendurchführung vom Streben nach ‘hochqualifizierten Fachkräften’ kategorisch ausgeschlossen. Aus diesem Grund gibt es auch kaum Tarifeinbindung des nicht-ärztlichen Studienpersonals, was zu uneinheitlicher Vergütung und damit Attraktivitätsverlust der Tätigkeit führt.
Autorin: Daniela Schemmer, Vorsitzende BUVEBA e.V.