BUVEBA-Forum

Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Frage zur Archivierung von Studienunterlagen

Patientenakte von Studienpatienten wie lange aufbewahren?

Wir haben folgende Anfrage per Mail bekommen. Was meint ihr daszu?

Gibt es laut GCP spezielle Vorgaben für die Archivierung der Patientenakten?

GCP sagt Studienunterlagen 25 Jahre aufbewahren.

Zählt auch die Patientenakte dazu? Wie ist es bei digitalen Akten?

Müssen wir uns hier an das nationale Recht halten?

Habt ihr Gesetzestexte oder Vorgaben, wie ihr vorgeht?

 

Die Frage kommt immer wieder auf. In der EU-Verordnung 536/204 steht aber eine sehr gute Antwort.  In Artikel 58 steht u.a. "Soweit in anderen Rechtsvorschriften der Union nicht ein längerer Zeitraum vorgeschrieben ist, bewahren Prüfer und
Sponsor den Inhalt ihres Master File nach Beendigung der klinischen Prüfung mindestens 25 Jahre lang auf. Die Patientenakten der Prüfungsteilnehmer werden jedoch gemäß dem nationalen Recht aufbewahrt. 

Vielleicht hilft das ein wenig weiter.

Fanta hat auf diesen Beitrag reagiert.
Fanta

Hallo, 

und wie archiviert ihr? 

Nutzt ihr ein professionelles Archiv oder lagert ihr die Daten am Zentrum?

Viele Grüße

 

Meinolf

Hallo,

wir lagern die Daten am Zentrum. Wird durch die 25 Jahre langsam schwierig, da wir eine Praxis sind und nicht so viele Lagerkapazitäten haben, bzw. die Mietverträge gar nicht auf so lange Zeit ausgelegt sind. Wir haben aber auch Studien, wo wir 15 Jahre lagern und dann die Unterlagen ggf. an den Sponsor zur weiteren Aufbewahrung gegeben werden.

Grüße,

Hallo,
wir lagern seit einigen Jahren an einen zertifizierten Archivierer aus, der vom selben GAA wie wir überwacht wird. Wir haben Zugang zum online Katalog unserer Akten und dadurch jederzeit Zugriff. Die Anforderung und Zustellung der Akten im Bedarfsfall erfolgt i.d.R. innerhalb von 24 h und ebenso wie die Auslagerung unter zertifizierten Bedingungen (Firmenfahrzeuge, verplombte Kisten, geschulte Mitarbeiter etc.). Bei der Auslagerung werden die Aufbewahrungsfristen vom Archiv erfasst, so dass von dort eine Anfrage zur Freigabe ergeht, wenn der Stichtag erreicht wird. Nach Rücksprache mit dem Sponsor und unserer Freigabe werden die entsprechenden Akten vom Archiv vernichtet und uns die Doku zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür werden von uns pro Studie grundsätzlich im Vorfeld in Form einer Archivierungsfee pro zu erwartendem Aufbewahrungsjahr verhandelt und im Vertrag/Budget festgehalten.

Viele Grüße
Wiebke

Klingt großartig! Wie heißt denn dieses Unternehmen, sind die deutschlandweit tätig?

Hallo,

die heißen Lager3000, wie weit die ihren Service anbieten, weiß ich nicht. Aber grundsätzlich gibt es für Archivierer auch bestimmte Vorgaben und Zertifikate, wenn nachweislich nach diesen Vorgaben gearbeitet wird. Da gibt es bestimmt in jeder Region passende Anbieter.

LG